In der Regel gehen die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung vom Bruttogehalt des Mitarbeiters ab (sogenannte Entgeltumwandlung). Auch als Arbeitgeber können Sie Ihren Beitrag leisten – allein oder gemeinsam mit Ihren Angestellten.
Am besten bieten Sie Ihren Angestellten aktiv eine betriebliche Altersversorgung an. So beeinflussen Sie die Wahl des Durchführungsweges und bestimmen neben dem Leistungsumfang auch, wie viel Lohnnebenkosten Sie sparen. Gerne unterstützt Sie Ihr Berater bei der Einführung.
Verschaffen Sie sich hier einen ersten Eindruck von den fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung.
Entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrem Berater, welches Vorsorgemodell am besten passt. Auch für Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft kommen grundsätzlich alle aufgeführten Durchführungswege infrage.
Die Direktzusage – auch Pensionszusage genannt – wird in Unternehmen vor allem Geschäftsführern und leitenden Angestellten angeboten. Insbesondere bei GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern (GGF), die zugleich Geschäftsführer einer GmbH und Gesellschafter des Unternehmens sind, ist dieser Weg der betrieblichen Altersversorgung weit verbreitet.
Sie als Arbeitgeber sind selbst Träger der betrieblichen Altersversorgung und sagen Ihrem Mitarbeiter Versorgungsleistungen zu. Hierfür bilden Sie Rückstellungen in der Bilanz, die sich gewinnmindernd auswirken.
Ihre Pensionsverpflichtungen finanzieren Sie zum Beispiel über eine Rückdeckungsversicherung und/oder eine Fondslösung. Die Beiträge zur Rückdeckung der Pensionsverpflichtung sind Betriebsausgaben. Das für die Rückdeckung zweckgebundene Vermögen auf der Aktivseite der Handelsbilanz wird mit den Verpflichtungen auf der Passivseite saldiert.
Die Finanzierung der Direktzusage erfolgt in der Regel durch Sie als Arbeitgeber – und ist auch per Entgeltumwandlung möglich. Das heißt: Gehaltsbestandteile des Mitarbeiters bzw. GGF können innerhalb bestimmter Grenzen in die betriebliche Altersversorgung einfließen.
Weitere gute Argumente für die Direktzusage: