Banken und Sparkassen sind verpflichtet sich über die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Kreditkunden zu informieren (§18 KWG). Für die Bonitätsprüfung werden u. a. Jahresabschlüsse und EÜR analysiert. Neben den bislang in papierform eingereichten Jahresabschlussunterlagen steht nun ein neues Verfahren zur Verfügung: der Digitale Finanzbericht. Dieser ermöglicht die vereinfachte, zeitgemäße digitale Einreichung von Jahresabschlüssen und EÜR nach einheitlichen Datenübertragungsstandard.
Der Ablauf zum Digitalen Finanzbericht ist einfach, sicher und transparent. So lassen Sie Ihren Jahresabschluss digital erstellen: