Gutes tun ist einfach.
Gesagt, getan: Viele Menschen haben bereits einen eigenen Stiftungsfonds gegründet und engagieren sich damit in gemeinnützigen Projekten der Region – zum Beispiel zum Kindeswohl, zu Tier- und Naturschutz, in Kultur und Forschung.
Immer mehr Menschen haben den Wunsch, Teile ihres Vermögens über Generationen hinaus zu bewahren. Die Ostsächsische Sparkasse Dresden gibt deshalb mit der Stiftergemeinschaft allen Bürgerinnen und Bürgern ein "Instrument“ an die Hand, sich als Stifter dauerhaft zu engagieren. Gemeinsam mit uns und gleichgesinnten Menschen fördern Sie Projekte in unserer Region mit Erträgen aus Ihrem individuellen Stiftungsfonds.
Die Stiftergemeinschaft der Ostsächsischen Sparkasse Dresden
Ansprechpartner
Für spezielle Fragen stehen Ihnen unsere Expertinnen zum Thema Stiftungen gern zur Verfügung.
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Ramona HerrmannJustiziarinTelefon: 0351 455-16806E-Mail: ramona.herrmann@ ostsaechsische- sparkasse-dresden.de |
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Cornelia BremerReferentin Private BankingTelefon: 0351 455-25105E-Mail: cornelia.bremer@ostsaechsische-sparkasse-dresden.de |
Hiermit informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und die Ihnen nach den datenschutzrechtlichen Regelungen zustehenden Ansprüche und Rechte.
Spende |
Bereits ab 1 Euro können Sie die Stiftergemeinschaft durch eine Spende gemeinnützig unterstützen. Dabei können Spenden ab 2.000 Euro einem konkreten Zweck zugeordnet werden. |
Stiftungsfonds |
Ab 20.000 Euro können Sie Ihren eigenen Stiftungsfonds errichten. Das Vermögen Ihres Stiftungsfonds bleibt dabei dauerhaft erhalten und die Erträge Ihres Fonds dienen dazu, den von Ihnen gewählten gemeinnützigen Zweck zu verwirklichen. |
Zustiftung |
Zustiftungen in das allgemeine Kapital der Stiftung sind ab 1.000 Euro möglich. |
Testamentarische Verfügung |
Freie und zweckgebundene Zustiftungen können Sie auch über eine testamentarische Verfügung tätigen. In diesen Fällen kann die Stiftergemeinschaft als Erbe oder Vermächtnisnehmer im Testament eingesetzt werden. Wir beraten Sie hier ausführlich durch unseren spezialisierten Rechtsbeistand. |