Hauptnavigation
KontaktbereichKontaktbereich Kontaktbereich
Unsere BLZ & BIC
BLZ85050300
BICOSDDDE81XXX

*Linda-Chat 24/7
Beraterchat Mo-Fr von 9 bis 18 Uhr

Überblick

Eine Herzensangelegenheit: Die Familie absichern

Nehmen Sie sich und Ihren Angehörigen eine Last von den Schultern: Regeln Sie rechtzeitig alles rund um den Todesfall. Mit der Sparkassen-Risiko-Vorsorge haben Sie ab sofort eine Sorge weniger.

Das sind Ihre wichtigsten Vorteile:

  • Sie bieten Ihrer Familie, Ihrem Lebens­partner und Ihren Kindern die finanzielle Sicherheit, für den Fall, dass durch einen Todesfall ein Teil des Familien­einkommens wegfällt.
  • Sie sichern Ihre Angehörigen im Todesfall ab, zum Beispiel wenn ein Kredit Ihre Haushalts­kasse belastet.
  • Die Versicherungs­leistung ist einkommensteuer­frei und wird nicht auf die gesetzliche Witwen/Witwer- oder Waisen­rente angerechnet.

Ihr Versicherer

Wenn nichts mehr wie vorher ist
Gut zu wissen

Vor allem junge Familien benötigen Geld, wenn ein Verdiener stirbt. Staatliche Unterstützung gibt es kaum.

  • Große Witwen-/Witwerrente: 26 Prozent vom Netto­einkommen
  • Halbwaisenrente: 5 Prozent vom Netto­einkommen
Ihr nächster Schritt

Sorgen Sie für die finanzielle Sicherheit Ihrer Lieben im Fall der Fälle vor.

Details

Eine Risikolebensversicherung ist in jeder Lebensphase wichtig

Mit der Sparkassen-Risiko-Vorsorge nehmen Sie Ihren Angehörigen die finanziellen Sorgen im Todesfall.

Für Familien

Die Ausbildung der Kinder finanzieren, den Lebensstandard aufrecht erhalten – wenn ein Elternteil plötzlich verstirbt, reichen die gesetzlichen Leistungen oft nicht aus.

Für Paare ohne Trauschein

Wenn ein unverheiratetes Paar zusammenlebt und plötzlich ein Partner stirbt, gibt es keine gesetzlichen Leistungen.

Für Alleinerziehende

Bei Tod der Mutter oder des Vaters sind minder­jährige Kinder im Normalfall nicht ausreichend abgesichert. Die gesetzliche Halbwaisen-Rente reicht nicht aus, um davon zu leben.

Bei Kauf, Renovierung oder Modernisierung einer Immobilie

Wenn ein Paar eine Immobilie finanziert, werden oft beide Gehälter benötigt. Das Darlehen ist gefährdet, wenn ein Partner verstirbt. Sind sie nicht verheiratet, gibt es keine Witwen-/Witwerrente für den Hinter­bliebenen.

Bei einem Privatkredit

Jemand kauft sich beispielsweise eine neue Küche und leiht sich dafür einen größeren Geld­betrag. Bei unverhofftem Tod des Käufers ist ohne entsprechende Todesfall­absicherung die Kredit­summe von den Familien­angehörigen zurückzuzahlen.

Bei einer Erbschaft

Wenn junge Erwachsene vermietete Immobilien erben, die im Familien­besitz bleiben sollen, so ist meist eine hohe Erbschafts­steuer zu zahlen. Eine Risiko­lebensversicherung kommt hierfür auf.

Für Unternehmer und Geschäftspartner

Als Firmen­inhaber sollten Sie sich, Ihren Geschäfts­partner oder zumindest die jeweiligen Gesellschafts­anteile für den Fall des vorzeitigen Todes finanziell absichern. So gerät Ihr Unternehmen auch nach Ihrem Tod nicht in Schieflage.

Das leistet die Sparkassen-Risiko-Vorsorge

Sie vereinbaren einen festen Geldbetrag, den Ihre Hinterbliebenen erhalten. Die Summe soll das wegfallende Einkommen ersetzen. Ihr Versicherungs­schutz beginnt, sobald Sie den ersten Beitrag gezahlt haben.

Hinterbliebenen­vorsorge
  • Ihre Hinterbliebenen werden mit Erhalt der vereinbarten Versicherungs­summe finanziell entlastet.
Kreditsicherung
  • Im Todesfall ist die Tilgung Ihres Kredites abgesichert. Es gilt die vertraglich vereinbarte Versicherungs­summe.
Nachversicherungs­garantie
  • Während der Vertragslaufzeit können Sie bis zum 50. Lebensjahr ohne erneute Gesundheits­prüfung anpassen. Zum Beispiel wenn Sie ein Kind bekommen oder Sie eine Immobilie erwerben..
Steuervorteile
  • Auf die Versicherungsleistung müssen Ihre Hinterbliebenen keine Einkommensteuer zahlen. Wenn sich Ehe-/ Lebenspartner gegenseitig absichern, können sie dabei Erbschaftsteuer sparen.
Schutz vor Anrechnung
  • Die Leistung wird nicht auf die Witwen-/Witwer- oder Waisenrente angerechnet.

Tipp: So sparen Sie die Erbschaftsteuer mit der „Absicherung über Kreuz“

Jeder Partner schließt einen Vertrag mit sich als Versicherungs­nehmer ab und trägt sich gleichzeitig als Begünstigten für die Leistung im Todesfall ein. Die versicherte Person ist der andere Partner. Wenn der versicherten Person dann etwas zustößt, bekommt der Versicherungs­nehmer die Leistung aus seinem eigenen Vertrag. Es fällt keine Erbschafts­steuer an.

Mit der Sparkassen-Risiko-Vorsorge der Sparkassen-Versicherung Sachsen profitieren Sie von der Sicherheit und Zuverlässigkeit der Sparkassen-Finanzgruppe. Die Leistungen der Sparkassen-Versicherung Sachsen wurden mehrfach von unabhängigen Experten gewürdigt.

Ihr nächster Schritt

Sorgen Sie für die finanzielle Sicherheit Ihrer Lieben im Fall der Fälle vor.

Versicherer ist die Sparkassen-Versicherung Sachsen Allgemeine Versicherung AG (SAS), An der Flutrinne 12, 01139 Dresden, Telefon: 0351/4235-0, E-Mail: email@sv-sachsen.de, Register­gericht Dresden: HRB 7876

i