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Nachhaltige Unternehmensführung

Wir begleiten Sie bei Ihrer ESG Strategie

Nachhaltige Unternehmensführung

Wir begleiten Sie bei Ihrer ESG Strategie

Unternehmensführung mit dem „grünen Daumen“ muss nicht kompliziert sein. Auch bei den gesetzlichen Anforderungen zu Nachhaltigkeit unterstützt Sie Ihr Partner Sparkasse kompetent und zukunftsweisend. Mit Webinaren oder Veranstaltungen, persönlicher Beratung zum ESG-Score, Erneuerbaren Energien oder Gebäudeeffizienz.

Gemeinsam machen wir uns auf den Weg und etablieren ein zukunftsfähiges Nachhaltigkeitsmanagement für Ihre Firma.

Überblick

Wofür steht ESG?

Nach neuen gesetzlichen Vorschriften müssen Unternehmen künftig gemäß der sogenannten ESG-Kriterien bestimmte nachhaltige Standards erfüllen.

Vorteile

Darum lohnt sich eine ESG Strategie für Ihr Unternehmen.

Nachhaltigkeit und ESG bedeuten nicht nur Vorschriften, Berichtspflichten und neue Gesetze. Die Maßnahmen senken langfristig auch Kosten, etwa durch ein effizienteres Energiemanagement. Nachhaltig geführte Unternehmen erwirtschaften außerdem vielfach auch höhere Gewinne, wie Studien* zeigen. Etwa 50 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher geben inzwischen an, beim Kauf darauf zu achten, dass der Anbieter sozial und ökologisch verantwortlich handelt. Tendenz steigend.

Sichern Sie sich mit gezieltem Nachhaltigkeitsmanagement einen Wettbewerbsvorsprung. Wir haben die richtigen Instrumente für Sie und bieten Ihnen umfassende Unterstützung.

* z. B. Studie der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW)

ESG-Score

Der ESG-Score gibt Ihnen wichtige Hinweise zu möglichen Nachhaltigkeitsrisiken, welche Ihrem Unternehmen, aber auch der gesamten Wirtschaft schaden könnten.

Wie nachhaltig wirtschaften Sie schon heute? Finden wir es gemeinsam heraus.
Produkte

Produkte für den Wandel

Innovative Produkte und neue Geschäftsmodelle fördern die Transformation zu einer nach­haltigen Wirtschafts­weise. Die Sparkassen bieten eine große Bandbreite von Finanzierungs­möglichkeiten für Innovations­vorhaben, die Nachhaltigkeit und Transformation stärken. Außerdem ermöglichen sie den Zugang zu staatlich unterstützten Förder­möglichkeiten.

Kredite für klimaschonende Projekte

Geben Sie mit einer Sparkassen-Finanzierung grünes Licht für Ihr nachhaltiges Vorhaben: Mit einem Sparkassen-Kredit lassen sich passgenaue Finanzierungs­lösungen entlang spezifischer ökologischer Kriterien gestalten. Die Sparkasse hat selbst ihre Haltung und ihr Handeln an den Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung ausgerichtet. Sie unterstützt aus Überzeugung Firmen­kundinnen und -kunden sowie Kommunen besonders bei klima- oder umwelt­schonenden Projekten und Investitionen. Die Sparkassen können hier zum einen auf eine Vielzahl von Förder­programmen aus Bund, Ländern und EU zurückgreifen, die für grüne Vorhaben vorgesehen sind. Aber auch ohne öffentliche Förderung bietet die Sparkasse vielfältige Möglichkeiten, ressourcen- und energie­sparende oder andere nachhaltige Vorhaben in die Tat umzusetzen.

Nachhaltigkeitsorientierte Anlageprodukte für Unternehmen

Immer mehr Unternehmen möchten auch bei ihrer eigenen Kapitalanlage gezielt in Unternehmen und Projekte investieren, die eine nachhaltige Ausrichtung anstreben. Sie wollen Initiative stärken, die Lösungen für ökologische, ökonomische und soziale Herausforderungen anbieten oder die Umwelt und das Klima schonen bzw. entlasten. Das lohnt sich auch mit Blick auf die Rendite: Denn Unternehmen, die nachhaltig orientiert denken, setzen sich langfristige Ziele und entwickeln Strategien für ein stabiles und werthaltiges Wachstum.

Der S-ESG-Score für mittelständische Unternehmen

Wer seine Risiken gut kennt, kann auch seine Chancen richtig nutzen. Mit dem einzigartigen Branchen­wissen und dem unter anderem darauf aufbauenden ESG-Score Modell der Sparkassen erhalten Unternehmen Transparenz über Ihre Nachhaltigkeits­risiken und die Chance, sich selbst fundiert mit anderen Unternehmen, unter anderem aus der Branche, zu vergleichen. Durch die dabei identifizierten Handlungs- und Optimierungs­bedarfe lassen sich im Gespräch mit den Expertinnen und Experten der Sparkasse zukunfts­weisende Transformations­vorhaben realistisch planen und gezielter umsetzen. Der ESG-Score der Sparkassen wird so zu einem wichtigen Baustein für zukunfts­sichere Investitions- und Finanzierungs­entscheidungen.

Weniger CO2-Emissionen: Transformationsfinanzierung mit Leasing

Es gibt viele Stellschrauben, an denen Unternehmen drehen können, um ihren Geschäftsbetrieb nachhaltiger zu gestalten. Auch für Kommunen spielen Investitionen in klimafreundliche und emissionsarme Technologien eine immer größere Rolle. Dabei unterstützen die Sparkassen-Finanzgruppe und ihre Verbundpartnerinnen und -partner in einem immer größer werdenden Umfang die Transformations- und Dekarbonisierungs­bemühungen von Unternehmen und Kommunen.

Nachhaltiges Bauen und Sanieren

Wer nachhaltig baut oder saniert, schafft ein stabiles Umfeld für sein Unternehmen in der Zukunft. Ob die Erneuerung der Dämmung von Büro- und Fabrik­gebäuden und gewerblichen Immobilien, die Umstellung der Wärme­versorgung auf erneuerbare Energie, die verbesserte Isolierung von Fenstern und Anlagen, die umfassende Reduktion des CO2-Ausstoßes – die Möglichkeiten, energetisch zu sanieren und die Energie­effizienz im Unternehmen zu steigern, sind groß. Die Sparkassen bieten eine große Bandbreite an Finanzierungs­lösungen für mehr Nachhaltigkeit bei Neubau- und Sanierungs­projekten und den kompetenten Zugriff auf staatliche Förder­programme. Und das über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes hinweg.

Nachhaltig versichern

Versichern heißt, Verantwortung für die Zukunft zu übernehmen. Gemeinsam mit ihrem regionalen Versicherer bieten die Sparkassen daher Zugang zu zahlreichen Versicherungslösungen, die den Unternehmen dabei helfen, ihre Investitionen in mehr Nachhaltigkeit abzusichern. Gleichzeitig werden die Unternehmen dabei unterstützt ihren Versicherungsbedarf zu erkennen und passende Produktlösungen zu identifizieren.

Beteiligungskapital für Wachstum und Expansion

Eine solide finanzielle Basis schafft mehr Spielraum für erfolgreiche Geschäftsideen. Zum Beispiel für Unternehmen, die mit ihren innovativen Produkten, Technologien und Dienstleistungen einen Beitrag zu den ökologischen und sozialen Zielen einer nachhaltigen Wirtschafts­weise leisten möchten. Doch auch wer mit nachhaltigen Innovationen expandieren möchte, benötigt Kapital. Die Sparkassen stellen hier neben einer fachkundigen Beratung Kredite zur Verfügung und schaffen den Zugang zu stattlichen Fördermittel­programmen auf Landes- und Bundesebene. Die Beteiligungs­gesellschaften der Sparkassen unterstützen zudem regionale Unternehmen bei der Verbesserung ihrer Eigenkapitalbasis. Außerdem bieten sie umfangreiche Beratungs­leistungen und Zugang zu regionalen und überregionalen Netzwerken, um das wirtschaftliche Wachstum in stabile Bahnen zu lenken.

Nachhaltigkeit in Zahlen

Nachhaltigkeit in Zahlen

11,3 Milliarden Euro Kredite für öko­logische Vorhaben

Die Sparkassen sind die wichtigsten Finanzierungs­partnerinnen für ökologische Vorhaben von Unternehmen und Privatpersonen bei der Energiewende. Dabei kommen sowohl eigene Mittel – zum Beispiel zweckbestimmte Sparbriefe – als auch Refinanzierungen durch Förderbanken des Bundes und der Länder zum Einsatz. Allein aus Fördermitteln der KfW und der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) wurden im Jahr 2022 Kredite in Höhe von über 8,42 Milliarden Euro für die Finanzierung von mehr als 13.000 Vorhaben für Umweltschutz, Energie- und Ressourceneffizienz bereitgestellt. Hinzu kamen 2,9 Milliarden Euro Fördermittel für die Erzeugung erneuerbarer Energien. Knapp 4.200 Projekte wurden damit zusätzlich auf den Weg gebracht.

528,1 Milliarden Euro für die Kredit­versorgung der regionalen Wirtschaft

Die Sparkassen sind die wichtigsten Finanzierungs­partnerinnen für die mittel­ständische Wirtschaft. Insgesamt stellten sie kleinen und mittleren Unternehmen sowie Selbständigen zum Beispiel 2022 ein Kreditvolumen von rund 528,1 Milliarden Euro zur Verfügung. Zur Sicherung von Liquidität und Handlungs­fähigkeit kleiner und mittlerer Betriebe wurden darüber hinaus im gleichen Jahr Betriebsmittelkredite in Höhe von fast 347,2 Milliarden Euro bereitgestellt.

205,6 Millionen Euro zur Förderung von Innovations­vorhaben

Die Sparkassen unterstützen mittel­ständische Unternehmen gezielt bei der Entwicklung und Markt­einführung innovativer Produkte und Dienstleistungen sowie bei der Realisierung kleinerer und größerer Innovations­vorhaben. Im Jahr 2022 wurden beispielsweise 186 Innovations­projekte mit rund 205,6 Millionen Euro aus KfW-Förder­programmen finanziert. Hinzu kam die Unterstützung von Gründungs­vorhaben durch 24,7 Millionen Euro an Risikokapital, das von Beteiligungs­gesellschaften der Sparkassen zur Verfügung gestellt wurde.

1,7 Milliarden Euro Förderkredite für Existenz­gründungen

Die Förderung von Unternehmens­gründungen ist ein wichtiger Beitrag zur regionalen Wirtschafts­entwicklung. So finanzierten im Jahr 2022 die Sparkassen insgesamt 3.050 Existenz­gründungen durch Geldmittel aus KfW-Förderprogrammen. Insgesamt flossen dabei knapp 484,7 Millionen Euro an Krediten. Rechnet man auch die Finanzierungen durch weitere Förder­mittel und Eigen­mittel hinzu, wurden 2022 insgesamt sogar 7.661 Existenz­gründungen durch Sparkassen finanziert, davon 4.709 Neugründungen. Die bereit gestellten Kredite hatten dabei ein Volumen von insgesamt mehr als 1,65 Milliarden Euro.

Wissenswertes

Mehr Transparenz zu der Nachhaltigkeits­leistung von Unternehmen

Mit ihren Weichen­stellungen für die Nachhaltigkeits­berichterstattung von mittelständischen Unternehmen hat die EU-Kommission eine neue Ära eingeleitet: Ab dem Jahr 2024 sollen nicht mehr nur Konzerne und große Unternehmen regelmäßig Auskunft geben über ihren Beitrag zu Transformation und nachhaltiger Entwicklung, sondern auch mittlere und kleinere Unternehmen. In Deutschland sind von den anstehenden Regelungen rund 15.000 Unternehmen betroffen. Sie werden dazu verpflichtet, in ihrem Lagebericht Nachhaltigkeits­informationen ausführlich zu ökologischen und sozialen Belangen sowie zu Fragen der Unternehmens­führung zu publizieren. Eine herausfordernde Aufgabe, die auch jede Menge Chancen birgt. Nachfolgend finden Sie einige erste Informationen hierzu.

Möchten Sie gerne mehr wissen? Dann folgen Sie unseren Links oder wenden Sie sich an Ihre Beraterin oder Ihren Berater in der Sparkasse. Mit unserem fundierten Wissen über die Chancen und Herausforderungen vor Ort, einem großen Netzwerk aus spezialisierten Partnerinnen und Partnern sowie persönlicher Beratung unterstützen wir Sie gerne bei der Finanzierung Ihrer anstehenden Veränderungen.

Die EU-Taxonomie für Klima und Nachhaltigkeit

Die EU-Taxonomie ist ein Regelwerk, das die Kriterien definiert, wann eine Wirtschafts­tätigkeit in der Europäischen Union als nachhaltig eingestuft werden kann. Sie hat künftig eine besondere Relevanz sowohl für Unternehmen als auch für Investierende, da anhand der festgelegten Kriterien und Mess­größen eine Einschätzung erfolgt, in welchem Umfang ein Unternehmen nachhaltig wirtschaftet.

Neue Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit für den Mittelstand (CSRD)

Die EU-Kommission hat mit ihrer Vorlage für eine Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) eine erhebliche Ausweitung der bestehenden Regeln zur Nachhaltigkeits­berichterstattung von Unternehmen auf den Weg gebracht. Berichtspflichtig sind ab dem Geschäftsjahr 2024 alle börsennotierten und bereits heute nach der Non Financial Reporting Directive (NFRD) in Deutschland nach dem beziehungsweise dem CSR-Richtlinie-Umsetzungs­gesetz (CSR-RUG) berichts­pflichtigen Unternehmen.

Die neuen Berichtsstandards der EU (ESRS)

Über die CSRD verpflichtet die EU künftig bestimmte EU- und Drittstaaten­unternehmen, EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung anzuwenden. Mit der fachlichen Ausarbeitung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) hat die EU die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) beauftragt. Diese hat der Kommission Ende November 2022 erste Entwürfe zu Umfang und Struktur der künftigen Nachhaltigkeits­berichterstattung in der EU vorgelegt.

Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (LkSG)

Die Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschafts­weise erfordert eine umfassende Perspektive, die über die Grenzen des eigenen Unternehmens hinausreicht. Neue gesetzliche Richtlinien wie etwa das im Juni 2021 verabschiedete Lieferketten-Sorgfaltspflichten-Gesetz (auch Lieferketten­gesetz genannt, LkSG) stellen spezifische Anforderungen an ein verantwortliches Management von Lieferketten. Sie verpflichten die Unternehmen zur Einhaltung von sozialen und ökologischen Mindest­standards auf allen Ebenen der Wertschöpfungs­kette. Zu diesen gehören die Ächtung bzw. das Verbot von Zwangsarbeit, Sklaverei, Kinderarbeit, Ungleich­behandlung, Diskriminierung sowie die Wahrung von fairem Lohn und verschiedener umweltbezogener Pflichten.

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