Für Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial, allerdings verbunden mit einem hohen Ausfallrisiko, bietet sich zur Finanzierung oft Beteiligungskapital als Ergänzung oder Alternative an.
Bei einer offenen Beteiligung erhält der Kapitalgeber, zum Beispiel eine Sparkassen-Beteiligungsgesellschaft, als Gegenleistung Anteile an Ihrem Unternehmen (Stamm-, Grund- oder Kommanditkapital). Das heißt, der Kapitalgeber wird Gesellschafter und Miteigentümer mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten.
Die Rendite bei offenen Beteiligungen wird in der Regel durch Gewinnausschüttungen und über eine Wertsteigerung bei einem Verkauf der Unternehmensanteile sichergestellt. Der Anlagehorizont bei offenen Beteiligungen liegt üblicherweise zwischen fünf und zehn Jahren.
Mezzanine-Kapital ist der Sammelbegriff für eine Vielzahl unterschiedlicher Finanzierungsinstrumente, die gleichermaßen typische Elemente der Fremd- als auch der Eigenkapitalfinanzierung enthalten. Mezzanine-Kapital kann durch individualvertragliche Ausgestaltung beliebig nahe an das Eigenkapital (Equity Mezzanine) oder das Fremdkapital (Debt Mezzanine) angenähert werden.
Die unterschiedlichen Mezzanine-Instrumente weisen zumeist die folgenden gemeinsamen Charakteristika aus:
Mit der Aufnahme von Mezzanine-Kapital und dessen Anrechnung auf das wirtschaftliche Eigenkapital kann die Bonität verbessert werden. Das schafft Spielraum für die weitere Aufnahme von Fremdkapital, ohne dass Gesellschaftsanteile und Einfluss dauerhaft an Dritte abgegeben werden. Allerdings erhält der Mezzanine-Geber zum Schutz seiner Investition während der Finanzierungslaufzeit bestimmte Informations‑ und Kontrollrechte.
Eine häufig verwendete Form von Mezzanine-Kapital ist die stille Beteiligung. Bei dieser Finanzierungsform erhält der Kapitalgeber für sein eingebrachtes Kapital eine Gewinnbeteiligung sowie bestimmte Kontrollrechte. Mit einer stillen Beteiligung steht Ihnen Ihr Kapitalgeber bei weiterreichenden Entscheidungen hilfreich zur Seite, ohne nach außen hin in Erscheinung zu treten und es erfolgt keine gesellschaftsrechtliche Verflechtung. Im Handelsgesetzbuch §§ 230 ff. sind die Bedingungen einer stillen Beteiligung definiert.
Der Kapitalgeber ist immer am Gewinn zu beteiligen. Die Beteiligung am Verlust ist auf den Betrag der Einlage begrenzt und kann ausgeschlossen werden. Die Rückzahlung erfolgt am Ende der Laufzeit zum Nennwert.
Eine Sonderform ist die atypische stille Beteiligung, bei welcher Kapitalgeber das Unternehmerrisiko mit trägt und auch eine Verlustbeteiligung eingeht. Dadurch kann die Höhe der Rückzahlung unter dem Nennwert liegen. Neben Gewinn und Verlust ist der Kapitalgeber hier auch an stillen Reserven beteiligt.
Prüfen Sie, ob Sie öffentliche Förderangebote für Beteiligungskapital in Anspruch nehmen können. Der Staat unterstützt vor allem junge Technologie-Unternehmen in der Seed- und Startup-Phase, die von überdurchschnittlich hohen Risiken und zugleich kleinen Transaktionsvolumina gekennzeichnet ist. Hier sind zum Beispiel der High-Tech-Gründerfonds und die Kreditanstalt für Wiederaufbau wichtige Partner.
Sprechen Sie mit Ihrem Berater und informieren Sie sich, welche Form der Eigenkapitalerhöhung für Sie und Ihr Unternehmen infrage kommt. Oder suchen Sie gezielt nach Anbietern von offenen Beteiligungen, Mezzanine-Finanzierungen oder Fördermitteln. Bundesweit oder regional.
Geschäftsführer
Christian Müller
SIB Innovations- und Beteiligungsgesellschaft mbH
Telefonnummer: 0351 847428-10
Eigenkapital für Ihr Unternehmen
Ob ein großes Projekt oder eine neue Maschine - das KompaktKapital der SIB bietet Ihnen eine einfache und schnelle Lösung zur Eigenkapitalfinanzierung.
Mit dem KompaktKapital bietet die SIB Innovations- und Beteiligungs mbH, eine einhundertprozentige Tochter der Ostsächsischen Sparkasse Dresden, kleinen mittelständischen Unternehmen die Möglichkeit Investitionen mit Eigenkapital zu finanzieren.
Dabei handelt es sich um eine stille Beteiligung bis zu einem Finanzierungsvolumen von 250.000 Euro, welche Sie ohne Sicherheiten oder persönliche Bürgschaften beantragen können. Als wirtschaftliches Eigenkapital ist es mit einem Rangrücktritt versehen.
Der Technologiegründerfonds Sachsen (TGFS) hilft Ihrem technologieorientierten Start-up mit Kapital und Know-how.
Der TGFS ist eine Initiative des Freistaates Sachsen (u. A. mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE)) und regionaler Kreditinstitute. Er bietet Eigenkapitallösungen für unterschiedlichste Anlässe und unterstützt Gründerinnen und Gründer in Sachsen in nunmehr dritter Fondsgeneration mit einem Gesamt-Fondsvolumen von über 230 Mio. Euro.
Das Fondsmanagement des TGFS erfolgt durch die CFH Management GmbH in Zusammenarbeit mit den regionalen Partnern SC-Kapital, SIB und S-Beteiligungen (in Chemnitz, Dresden und Leipzig) sowie der MBG Sachsen.
Sie haben eine innovative Idee im Technologiebereich?Der TGFS investiert in Unternehmensgründungen und junge Unternehmen aus dem Technologiebereich mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
Zusätzlich zum Risikokapital bietet der TGFS Start-ups und Gründungswilligen auch Fachwissen zum Unternehmensaufbau. Das Team des TGFS agiert als Sparringspartner des Managements bei unterschiedlichen strategischen Fragestellungen zur Unternehmensentwicklung, bei weiteren Finanzierungsrunden und im Exitprozess.
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