FAQ Absatzfinanzierung
Ihr Vertragspartner (Händler, Lieferant, Installateur…) wird Ihnen alle erforderlichen Finanzierungsunterlagen zur Verfügung stellen.
In Deutschland sind sämtliche Kreditgeber gesetzlich durch das Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, eine Legitimationsprüfung ihrer Kunden vorzunehmen. Durch eine Identitätsprüfung wird sichergestellt, dass Dokumente tatsächlich von derjenigen Person unterzeichnet werden, auf deren Name ein Vertrag ausgestellt wurde.
Mit Ihren Kreditunterlagen erhalten Sie eine Übersicht der Legitimationsmöglichkeiten. Aktuell bieten wir folgende Legitimationsmöglichkeiten an:
Nachdem Sie eines der Verfahren genutzt haben, werden uns die Daten i. d. R. innerhalb der nächsten 24 Stunden übermittelt.
Die Auszahlung des Darlehensbetrages erfolgt, sobald uns die Vertragsunterlagen vollständig vorliegen. Ihr Vertragshändler (Händler, Lieferant, Installateur…) reicht uns hierfür eine Kopie der Abschlussrechnung und ein von Ihnen unterzeichnetes Abnahmeprotokoll ein.
Hinweis: Bei einer KFZ-Finanzierung reicht uns Ihr Vertragshändler neben der Rechnung noch die Zulassungsbescheinigung Teil II ein. Das Abnahmeprotokoll ist daher bei KFZ-Finanzierungen nicht notwendig.
Zum Zahlungsziel zahlen wir den Finanzierungsbetrag auf die in der Rechnung genannte Bankverbindung aus. Sollten Sie eine Anzahlung vereinbart haben, so überweisen Sie diese bitte selbstständig auf die in der Rechnung angegebene Bankverbindung. Nach erfolgter Auszahlung erhalten Sie per Post eine von uns gegengezeichnete Vertragskopie mit allen notwendigen Angaben zu Ihrem Vertrag.
Die erste Ratenzahlung erfolgt am 15. des Folgemonats nach der Auszahlung des Finanzierungsbetrages. Im Vorfeld erhalten Sie von uns per Post ein vollständiges Exemplar der Vertragsunterlagen.
Ja. Die Finanzierungsrate bleibt während der gesamten Laufzeit gleich, auch bei einem steigenden Zinsniveau. Der Zinssatz ist für die gesamte Vertragslaufzeit fest vereinbart.
Ja. Sie können jederzeit Sondertilgungen vornehmen und damit das Darlehen entweder teilweise oder auch komplett ablösen.
Bei einer Restlaufzeit von über einem Jahr fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung i. H. v. 1 % des vorzeitig getilgten Betrages an. Bei einer Restlaufzeit von unter einem Jahr beträgt die Vorfälligkeitsentschädigung 0,5 % des vorzeitig getilgten Betrages.
Ja, das ist möglich. Bei einer Ratenänderung wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt i. H. v. 100,00 Euro berechnet.
Sie benötigen Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II („KFZ-Brief“), da notwendige Umschreibungen oder Änderungen vorgenommen werden müssen (z. B. Änderung der Anschrift, Eintragung einer technischen Änderung o. Ä.)?
Wir senden den KFZ-Brief zur Änderung direkt an die Zulassungsstelle. Die dafür benötigten Informationen senden Sie uns gern per E-Mail an skredit@sparkasse-dresden.de: