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FAQ Absatzfinanzierung

Häufig gestellte Fragen

Welche Voraussetzungen muss ich für eine Finanzierung erfüllen?
  • Sie sind volljährig und haben zum Ende der Darlehenslaufzeit das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet.
  • Ihre Schufa weist keine Negativmerkmale aus.
  • Ihre Bonitätsprüfung sowie die Haushaltsrechnung fallen positiv aus.
  • Sie erzielen Ihr Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit oder Sie sind Rentner/in bzw. Pensionär/in.
  • Sie haben Ihren Wohnsitz und Ihr Gehaltskonto in Deutschland.
Wie stelle ich eine Finanzierungsanfrage?
  1. Eine Finanzierungsanfrage stellen Sie direkt über Ihren Vertragspartner (Händler, Lieferant, Installateur…).
  2. Dazu füllen Sie gemeinsam eine Selbstauskunft aus und klären anschließend die Vertragsmodalitäten bezüglich der Finanzierungshöhe und der gewünschten Laufzeit.
  3. Ihr Vertragspartner erstellt Ihnen anschließend gern ein unverbindliches Angebot.
Wie erhalte ich die Vertragsunterlagen?

Ihr Vertragspartner (Händler, Lieferant, Installateur…) wird Ihnen alle erforderlichen Finanzierungsunterlagen zur Verfügung stellen.

Welche weiteren Unterlagen werden benötigt?
  • Vollständige Finanzierungsunterlagen im Original, unterzeichnet von allen Kreditnehmern
  • Einkommensnachweise (bzw. Bezügemitteilung) der letzten 3 Monate oder der aktuelle Rentenbescheid
  • Nachweis aller angegebenen Nebeneinkommen
  • Kopie eines aktuell gültigen Legitimationsdokuments (Personalausweis, Reisepass)
Warum muss ich mich legitimieren und wie erfolgt die Legitimationsprüfung?

In Deutschland sind sämtliche Kreditgeber gesetzlich durch das Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, eine Legitimationsprüfung ihrer Kunden vorzunehmen. Durch eine Identitätsprüfung wird sichergestellt, dass Dokumente tatsächlich von derjenigen  Person unterzeichnet werden, auf deren Name ein Vertrag ausgestellt wurde.

Mit Ihren Kreditunterlagen erhalten Sie eine Übersicht der Legitimationsmöglichkeiten. Aktuell bieten wir folgende Legitimationsmöglichkeiten an:

  • Post-Ident
  • Videolegitimation (Video-Ident)
  • e-ID Onlineausweisfunktion

Nachdem Sie eines der Verfahren genutzt haben, werden uns die Daten i. d. R. innerhalb der nächsten 24 Stunden übermittelt.

Wann erfolgt die Kreditauszahlung und an wen?

Die Auszahlung des Darlehensbetrages erfolgt, sobald uns die Vertragsunterlagen vollständig vorliegen. Ihr Vertragshändler (Händler, Lieferant, Installateur…) reicht uns hierfür eine Kopie der Abschlussrechnung und ein von Ihnen unterzeichnetes Abnahmeprotokoll ein.

Hinweis: Bei einer KFZ-Finanzierung reicht uns Ihr Vertragshändler neben der Rechnung noch die Zulassungsbescheinigung Teil II ein. Das Abnahmeprotokoll ist daher bei KFZ-Finanzierungen nicht notwendig.

Zum Zahlungsziel zahlen wir den Finanzierungsbetrag auf die in der Rechnung genannte Bankverbindung aus. Sollten Sie eine Anzahlung vereinbart haben, so überweisen Sie diese bitte selbstständig auf die in der Rechnung angegebene Bankverbindung. Nach erfolgter Auszahlung erhalten Sie per Post eine von uns gegengezeichnete Vertragskopie mit allen notwendigen Angaben zu Ihrem Vertrag.

Wann erfolgt der Einzug der ersten Kreditrate?

Die erste Ratenzahlung erfolgt am 15. des Folgemonats nach der Auszahlung des Finanzierungsbetrages. Im Vorfeld erhalten Sie von uns per Post ein vollständiges Exemplar der Vertragsunterlagen.

Ist die Finanzierungsrate während der gesamten Laufzeit gleich?

Ja. Die Finanzierungsrate bleibt während der gesamten Laufzeit gleich, auch bei einem steigenden Zinsniveau. Der Zinssatz ist für die gesamte Vertragslaufzeit fest vereinbart.

Kann ich Sondertilgungen vornehmen bzw. das Darlehen ablösen?

Ja. Sie können jederzeit Sondertilgungen vornehmen und damit das Darlehen entweder teilweise oder auch komplett ablösen.

Bei einer Restlaufzeit von über einem Jahr fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung i. H. v. 1 % des vorzeitig getilgten Betrages an. Bei einer Restlaufzeit von unter einem Jahr beträgt die Vorfälligkeitsentschädigung 0,5 % des vorzeitig getilgten Betrages.

Wie kann ich eine Sondertilgung durchführen und welche Änderung erfolgt dadurch?
  • Wenn Sie eine Sondertilgung leisten wollen, so reicht eine klassische Überweisung auf Ihr Darlehenskonto aus. Ein separater Antrag bzw. eine Information an uns ist nicht notwendig. 
  • Die IBAN Ihres Darlehenskontos finden Sie auf der ersten Seite Ihres Kreditvertrages. 
  • Anschließend wird die Vertragslaufzeit angepasst und dadurch verkürzt. Die Finanzierungsrate bleibt gleich.
Kann ich nach einer Sondertilgung auch die Laufzeit beibehalten und die monatliche Rate verringern?

Ja, das ist möglich. Bei einer Ratenänderung wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt i. H. v. 100,00 Euro berechnet.

Wie kann ich Änderungen an der Zulassungsbescheinigung Teil II („KFZ-Brief“) vornehmen lassen?

Sie benötigen Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II („KFZ-Brief“), da notwendige Umschreibungen oder Änderungen vorgenommen werden müssen (z. B. Änderung der Anschrift, Eintragung einer technischen Änderung o. Ä.)?

Wir senden den KFZ-Brief zur Änderung direkt an die Zulassungsstelle. Die dafür benötigten Informationen senden Sie uns gern per E-Mail an skredit@sparkasse-dresden.de:

  • Grund der Anpassung 
  • Zuständige KFZ-Zulassungsstelle
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