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FAQ für Händler – Absatzfinanzierung

Häufig gestellte Fragen

Welche Voraussetzungen müssen für eine Finanzierung erfüllt sein?
  • Die Darlehensnehmer sind volljährig und haben zum Ende der Darlehenslaufzeit das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet.
  • Die Schufa weist keine Negativmerkmale aus.
  • Die Bonitätsprüfung sowie die Haushaltsrechnung fallen positiv aus.
  • Die Darlehensnehmer erzielen Ihr Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit oder sind Rentner/in bzw. Pensionär/in.
  • Der feste Wohnsitz und das Gehaltskonto werden in Deutschland geführt.
Was kann finanziert werden?

Über unsere Absatzfinanzierung kann prinzipiell alles finanziert werden, was bei unserem Kooperationshändler angeboten wird.

Von Neuwagen, Gebrauchtwagen, Reparatur- und Servicekosten über Photovoltaikanlagen, PV-Speicher und Heizungen bis hin zu Markisen, Küchen, Fahrrädern und Zahnersatz.

Ist die Darlehenshöhe begrenzt?

Ja. Die maximal mögliche Darlehenshöhe beträgt 70.000 Euro.

Welche Darlehenslaufzeiten sind möglich?

Die Laufzeiten der Darlehen können variabel in 6 Monatsschritten eingestellt werden. Dabei gibt es Unterscheidungen zwischen den zu finanzierenden Objekten.

Folgende Laufzeiten bieten wir aktuell an:

  • Küchenfinanzierungen bis maximal 120 Monate
  • KFZ-Finanzierungen bis maximal 84 Monate mit und ohne Ballonrate (Schlussrate) 
  • Photovoltaik/Speicher/Heizungen (Wärmepumpen etc.) bis maximal 240 Monate
Wie stelle ich als Kooperationspartner eine Finanzierungsanfrage?
  1. Eine Finanzierungsanfrage wird direkt über unser Webportal www.skredit.info erstellt. Für das Webportal haben Sie einen Zugang erhalten.
  2. Zur Erstellung einer Finanzierungsanfrage wählen Sie die Objektart (Finanzierungsgegenstand) aus und haben direkt die Möglichkeit, die Kreditparameter zu verändern. Dabei können Sie eine Anzahlung festlegen und die Laufzeiten in 6 Monatsschritten verändern. 
  3. Im nächsten Schritt erfolgt die Eingabe der persönlichen Daten gemäß Selbstauskunft.
  4. Sobald Sie alle erforderlichen Felder ausgefüllt haben, erscheint eine Zusammenfassung der Finanzierungsanfrage. Nun können Sie die Anfrage direkt versenden.
  5. Innerhalb kürzester Zeit erhalten Sie per E-Mail unsere Kreditentscheidung mitgeteilt.
Wie erhalte ich die Vertragsunterlagen?
  1. In unserem Webportal www.skredit.info können Sie nun mit der Antrags-ID nach Ihrem Vorgang suchen. Dies können Sie bequem über unsere Startseite „Anfragestatus“ erledigen.
  2. Nachdem Sie Ihren Antrag gefunden haben, gelangen Sie oben rechts über das Druckersymbol in die Unterlagenmaske. Dort finden Sie nun alle notwendigen Vertragsunterlagen.

Hinweis:
Sie können alle Antragsunterlagen zusammen markieren und anschließend auf „ausführen“ klicken. Automatisch wird Ihnen eine PDF-Datei mit allen Unterlagen zur Verfügung gestellt.

Welche weiteren Unterlagen werden benötigt?
  • Vollständige Finanzierungsunterlagen im Original, welche von allen Kreditnehmern unterzeichnet sind
  • Einkommensnachweise (bzw. Bezügemitteilung) der letzten 3 Monate oder der aktuelle Rentenbescheid des Kreditnehmers
  • Nachweis aller angegebenen Nebeneinkommen des Kreditnehmers
  • Kopie eines aktuell gültigen Legitimationsdokuments (Personalausweis, Reisepass) des Kreditnehmers
  • Abschlussrechnung und ggf. das vom Kunden unterschriebene Abnahmeprotokoll

Hinweis:
Bei einer KFZ-Finanzierung reichen Sie uns bitte neben der Rechnung noch die Zulassungsbescheinigung Teil II ein. Das Abnahmeprotokoll ist daher bei KFZ-Finanzierungen nicht notwendig.

Wann erfolgt die Kreditauszahlung und an wen?

Die Auszahlung des Darlehensbetrages erfolgt, sobald uns die (Vertrags-)Unterlagen vollständig vorliegen.

Zum Zahlungsziel zahlen wir den Finanzierungsbetrag auf die in der Rechnung genannte Bankverbindung aus. Sollten Sie eine Anzahlung vereinbart haben, so muss diese vom Darlehensnehmer selbstständig auf die in der Rechnung angegebene Bankverbindung überwiesen werden.

Nach erfolgter Auszahlung erhält der Darlehensnehmer per Post eine von uns gegengezeichnete Vertragskopie mit allen notwendigen Angaben zu diesem Vertrag.

Warum muss sich der Darlehensnehmer legitimieren und wie erfolgt die Legitimationsprüfung?

In Deutschland sind sämtliche Kreditgeber gesetzlich durch das Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, eine Legitimationsprüfung ihrer Kunden vorzunehmen. Durch eine Identitätsprüfung wird sichergestellt, dass Dokumente tatsächlich von derjenigen  Person unterzeichnet werden, auf deren Name ein Vertrag ausgestellt wurde.

Mit den Kreditunterlagen erhält der Kreditnehmer eine Übersicht der Legitimationsmöglichkeiten. Aktuell bieten wir folgende Legitimationsmöglichkeiten an:

  • Post-Ident
  • Videolegitimation (Video-Ident)
  • e-ID Onlineausweisfunktion

Nachdem eines der Verfahren durchgeführt wurde, werden uns die Daten i. d. R. innerhalb der nächsten 24 Stunden übermittelt.

Wann erfolgt der Einzug der ersten Kreditrate?

Die erste Ratenzahlung erfolgt am 15. des Folgemonats nach der Auszahlung des Finanzierungsbetrages. Im Vorfeld erhält der Darlehensnehmer von uns per Post ein vollständiges Exemplar der Vertragsunterlagen.

Ist die Finanzierungsrate während der gesamten Laufzeit gleich?

Ja. Die Finanzierungsrate bleibt während der gesamten Laufzeit gleich, auch bei einem steigenden Zinsniveau. 
Der Zinssatz ist für die gesamte Vertragslaufzeit fest vereinbart.

Können Sondertilgungen vorgenommen bzw. das Darlehen abgelöst werden?

Ja. Sondertilgungen können jederzeit vorgenommen werden und damit das Darlehen entweder teilweise oder auch komplett abgelöst werden.

Bei einer Restlaufzeit von über einem Jahr fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung i. H. v. 1 % des vorzeitig getilgten Betrages an. Bei einer Restlaufzeit von unter einem Jahr beträgt die Vorfälligkeitsentschädigung 0,5 % des vorzeitig getilgten Betrages.

Wie kann eine Sondertilgung durchgeführt werden und welche Änderung erfolgt dadurch?
  • Wenn der Darlehensnehmer eine Sondertilgung leisten möchte, so reicht eine klassische Überweisung auf das Darlehenskonto aus. Ein separater Antrag bzw. eine Information an uns ist nicht notwendig. 
  • Die IBAN des Darlehenskontos findet der Darlehensnehmer auf der ersten Seite des Kreditvertrages. 
  • Anschließend wird die Vertragslaufzeit angepasst und dadurch verkürzt. Die Finanzierungsrate bleibt gleich.
  • Nach einer Sondertilgung kann eine kostenpflichtige Ratenänderung vorgenommen werden. Dafür wird ein Bearbeitungsentgelt i. H. v. 100,00 Euro berechnet.
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