FAQ für Händler – Absatzfinanzierung
Über unsere Absatzfinanzierung kann prinzipiell alles finanziert werden, was bei unserem Kooperationshändler angeboten wird.
Von Neuwagen, Gebrauchtwagen, Reparatur- und Servicekosten über Photovoltaikanlagen, PV-Speicher und Heizungen bis hin zu Markisen, Küchen, Fahrrädern und Zahnersatz.
Ja. Die maximal mögliche Darlehenshöhe beträgt 70.000 Euro.
Die Laufzeiten der Darlehen können variabel in 6 Monatsschritten eingestellt werden. Dabei gibt es Unterscheidungen zwischen den zu finanzierenden Objekten.
Folgende Laufzeiten bieten wir aktuell an:
Hinweis:
Sie können alle Antragsunterlagen zusammen markieren und anschließend auf „ausführen“ klicken. Automatisch wird Ihnen eine PDF-Datei mit allen Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Hinweis:
Bei einer KFZ-Finanzierung reichen Sie uns bitte neben der Rechnung noch die Zulassungsbescheinigung Teil II ein. Das Abnahmeprotokoll ist daher bei KFZ-Finanzierungen nicht notwendig.
Die Auszahlung des Darlehensbetrages erfolgt, sobald uns die (Vertrags-)Unterlagen vollständig vorliegen.
Zum Zahlungsziel zahlen wir den Finanzierungsbetrag auf die in der Rechnung genannte Bankverbindung aus. Sollten Sie eine Anzahlung vereinbart haben, so muss diese vom Darlehensnehmer selbstständig auf die in der Rechnung angegebene Bankverbindung überwiesen werden.
Nach erfolgter Auszahlung erhält der Darlehensnehmer per Post eine von uns gegengezeichnete Vertragskopie mit allen notwendigen Angaben zu diesem Vertrag.
In Deutschland sind sämtliche Kreditgeber gesetzlich durch das Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, eine Legitimationsprüfung ihrer Kunden vorzunehmen. Durch eine Identitätsprüfung wird sichergestellt, dass Dokumente tatsächlich von derjenigen Person unterzeichnet werden, auf deren Name ein Vertrag ausgestellt wurde.
Mit den Kreditunterlagen erhält der Kreditnehmer eine Übersicht der Legitimationsmöglichkeiten. Aktuell bieten wir folgende Legitimationsmöglichkeiten an:
Nachdem eines der Verfahren durchgeführt wurde, werden uns die Daten i. d. R. innerhalb der nächsten 24 Stunden übermittelt.
Die erste Ratenzahlung erfolgt am 15. des Folgemonats nach der Auszahlung des Finanzierungsbetrages. Im Vorfeld erhält der Darlehensnehmer von uns per Post ein vollständiges Exemplar der Vertragsunterlagen.
Ja. Die Finanzierungsrate bleibt während der gesamten Laufzeit gleich, auch bei einem steigenden Zinsniveau.
Der Zinssatz ist für die gesamte Vertragslaufzeit fest vereinbart.
Ja. Sondertilgungen können jederzeit vorgenommen werden und damit das Darlehen entweder teilweise oder auch komplett abgelöst werden.
Bei einer Restlaufzeit von über einem Jahr fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung i. H. v. 1 % des vorzeitig getilgten Betrages an. Bei einer Restlaufzeit von unter einem Jahr beträgt die Vorfälligkeitsentschädigung 0,5 % des vorzeitig getilgten Betrages.