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Überblick

Bank­voll­macht: Das Wichtigste in Kürze

Ein Unfall oder eine schwere Krankheit kann jeden treffen, egal wie alt man ist. Eine Bank­voll­macht bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Finanzen in vertrauens­würdige Hände zu legen. In unvorher­sehbaren Situationen und auch in Notfällen bleiben Sie so handlungs­fähig. Bevoll­mächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, Bankgeschäfte in Ihrem Namen durchzuführen. Ob Überweisungen zu tätigen oder Konto­informationen abzurufen – die Bank­voll­macht gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre finanziellen Angelegenheiten nach Ihren Wünschen zu regeln.

  • Mit einer Konto­voll­macht können Sie Ihre Bankgeschäfte an eine oder mehrere von Ihnen gewählte Vertrauens­personen übergeben
  • Konto­voll­machten werden in der Regel für Giro­konten, Wert­papier­depots oder Anlage­konten eingerichtet
  • Ein Wider­ruf der Voll­macht ist jederzeit möglich
  • Unsere Kontovollmacht gilt ab sofort und über den Tod hinaus

Voll­macht über den Tod hinaus

  • Zeitlich unbegrenzt
  • Beginnt zu Leb­zeiten und gilt über den Tod hinaus
  • Ein Widerruf ist jederzeit möglich

Die Voll­macht­gebende Person kann die Konto­voll­macht jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern oder widerrufen. Für eine allgemein gute Nachvoll­ziehbarkeit sollte dazu eine schriftliche Erklärung vorliegen.

Ihr nächster Schritt

Erteilen Sie jetzt ganz einfach eine neue Konto­voll­macht oder vereinbaren Sie in Ihrer Sparkasse einen Termin.

FAQ

Häufige Fragen zur Konto­voll­macht

Für wen ist eine Kontovollmacht sinnvoll?

Da niemand mit Sicherheit sagen kann, in welche Situation er oder sie gerät, ist eine Konto­voll­macht im Grunde für alle Menschen sinnvoll. Beispielsweise für den Fall, dass Sie Ihre Bank­geschäfte aus gesund­heitlichen Gründen nicht oder nicht mehr selbst regeln können. Aber auch, wenn Sie sicher gehen wollen, dass Ihre Erben nach Ihrem Tod problemlos Zugriff auf Ihre Konten haben.

Wozu berechtigt eine Kontovollmacht?

Bei einer Konto­voll­macht geht es in erster Linie um Guthaben­konten (Giro-, Spar-, Festgeld- und Tagesgeldkonten) und Wert­depots. In der Regel dürfen Bevoll­mächtigte im Grunde alle üblichen Transaktionen und Handlungen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Konto stehen, durch­führen. Für Kredit­karten oder Darlehen ist eine Bank­voll­macht hingegen nicht möglich.

Was dürfen Bevollmächtigte nicht?
  • Darlehen abschließen
  • Konten kündigen oder eröffnen
  • Umschreibung des Kontos auf den eigenen Namen
  • Unter­vollmachten erteilen
Vollmacht für ein Gemeinschaftskonto online einrichten

Mit Ihrem Online-Banking-Zugang können Sie sofort eine Kontovollmacht für Ihr Girokonto erteilen.

Online können Sie auch eine Vollmacht für Ihr Gemeinschaftskonto beantragen.
Nach der Legitimation des ausgewählten Bevollmächtigten werden wir Ihnen die Unterlagen über das Elektronische Postfach oder auf dem Postweg zur Verfügung stellen. Bitte senden Sie uns diese, unterzeichnet von Ihnen und Ihrer/Ihrem Mitkontoinhaber(in) zurück.
Im Anschluss werden wir die Vollmacht entsprechend einrichten und den Bevollmächtigten über die erfolgte Erteilung informieren.

Ihr nächster Schritt

Erteilen Sie jetzt ganz einfach eine neue Konto­voll­macht oder vereinbaren Sie in Ihrer Sparkasse einen Termin.

Wichtiger Hinweis
Die Informationen und Texte, die auf dieser Website zur Verfügung gestellt werden, dienen ausschließlich zu Informations­zwecken und stellen keine (erb-)rechtliche Beratung dar. Wenn Sie Fragen oder Anliegen haben, empfehlen wir Ihnen dringend, sich an Ihre Sparkasse zu wenden.

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